Man hat Musik aus dem Internet über gewisse Tauschbörsen herunterladen. Und das ist verboten! Dabei hat man doch nur dem Nachbarn vorübergehend seine eigene Wlan – Verbindung zur Verfügung gestellt. Die eigene Unschuld lässt sich kaum beweisen.
Quelle: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV