Die Bundesnetzagentur hat in einer Presseerklärung vom 27.05.2011 klare Worte gefunden: “Unlautere Geschäftspraktiken nicht hinnehmbar”
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat jetzt das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten im Eilverfahren bestätigt.
Das scheint erst mal das “AUS” zu sein für die Telomax, Win-finder, windienst u.a. Wer mit wem unter einer Decke steckt und die Verbraucher abzockt, zeigt dieser Bericht.
Quelle und vollständiger Beitrag: Konsumer.info
Sonntag, 29. Mai 2011
Bundesnetzagentur: Das “aus” für Telomax- Win-finder- windienst und andere Abzocker
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Christian Ohme,
Faustus Eberle,
Marketing + Project Service Inc.,
telomax GmbH